Einreise zur Arbeitssuche ist möglich
Visumfreie Einreise seit dem 1. Mai 2004
Staatsangehörige der Beitrittsstaaten können visumfrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu drei Monaten ohne Aufenthaltserlaubnis aufhalten. Sie können ihren Aufenthalt auch zur Arbeitssuche und zu Vorstellungsgesprächen nutzen. Sie müssen jedoch ihren Aufenthalt nach Einreise sofort der Ausländerbehörde anzeigen, wenn die Dauer des Aufenthalts einen Monat übersteigen soll.
Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten will, erhält - ohne vorher ausreisen zu müssen - eine Aufenthaltserlaubnis – EG, sofern er die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Das bedeutet, dass eine Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel nachgewiesen werden müssen (§ 4 AufenthG/EWG).
Allerdings gelten weiterhin für Staatsangehörige aus den Beitrittsländern - Ausnahmen sind nur Zypern und Malta - Einschränkungen bei der Arbeitsaufnahme. Wer eine Beschäftigung findet, muss eine Arbeitsgenehmigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Dies ist aber auch nach der Einreise nach Deutschland möglich. Hier wird dann geprüft, ob diese Arbeitsstelle nicht zunächst durch einen Deutschen oder einen Unionsbürger aus den alten Mitgliedstaaten besetzt werden kann.
Das Arbeitsgenehmigungsverfahren mit der Prüfung aller Voraussetzungen einschließlich der Vorrangprüfung, aber auch unter Beachtung der Präferenzregelung für die Arbeitnehmer der Beitrittsstaaten kann auch schon vor der Einreise durchgeführt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen stehen zur Information und Beratung über das Antragsverfahren zur Verfügung.
Aber Vorsicht: Für eine Reihe von Beschäftigungsverhältnissen wie zum Beispiel bei Saisonarbeitnehmern, Schaustellergehilfen, Pflegepersonal, Studenten zu Ferienarbeiten ist ein Vermittlungsverfahrens zwischen der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes des Bewerbers und der deutschen Arbeitsverwaltung vorgesehen. Im Rahmen des der Beschäftigungsaufnahme vorausgehenden Verfahrens kann die die Arbeitserlaubnis zugesichert oder die Befreiung von der Arbeitsgenehmigung bestätigt werden, damit nach der Einreise eine zeitnahe Arbeitsaufnahme möglich ist.
Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de