Tempus III
Entwicklung und Erneuerung des Hochschulwesens in den Partnerländern
Die Entwicklung des Hochschulwesens in den förderungsberechtigten Ländern durch eine möglichst ausgewogene Zusammenarbeit mit Partnern aus allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu unterstützen, ist Kern dieses Programms.
Teilnehmende Länder
TEMPUS III wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2000 bis zum 31. Dezember 2006 angenommen und schließt an TEMPUS I und II an. Ursprünglich war es nur für die Länder Mittel- und Osteuropas, die Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei bestimmt war, die für die Programme PHARE und TACIS als förderungsberechtigte Länder in Frage kommen. Jetzt steht es zahlreichen anderen Ländern offen:
- den nichtassoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, und zwar Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien;
- den Neuen Unabhängigen Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Republik Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan) und der Mongolei;
- den Mittelmeerländern, die an der Partnerschaft Europa-Mittelmeer beteiligt sind, insbesondere Algerien, Ägypten, Israel (auf Basis einer Eigenfinanzierung), Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien und das Palästinensische Autonomiegebiet.
Institutionen aus den folgenden Ländergruppen können sich auf Grundlage einer gemeinsamen Finanzierung an TEMPUS beteiligen:
- die 13 Beitrittsländer aus Mittel- und Osteuropa (Bulgarien, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Türkei);
- die Mitglieder der Gruppe der 24, die nicht der EU angehören (Australien, Kanada, Vereinigte Staaten, Island, Japan, Liechtenstein, Norwegen, Neuseeland und Schweiz).
TEMPUS III soll die Entwicklung des Hochschulwesens in den förderungsberechtigten Ländern unterstützen, indem das Verständnis zwischen den Kulturen und ihre Annäherung gefördert wird. Zu diesem Zweck wird auf folgende Fragen eingegangen:
- Entwicklung und Überarbeitung von Lehrplänen;
- Reform der Hochschulstrukturen und -einrichtungen sowie ihrer Verwaltung;
- Entwicklung berufsbezogener Ausbildungsgänge, insbesondere durch die Verstärkung der Kontakte zur Industrie;
- Beitrag der Hochschulbildung und Ausbildung zur Entwicklung des Staatsbürgertums und zur Stärkung der Demokratie.
Wer wird unterstützt?
TEMPUS fördert die Durchführung durch die Institutionen der Mitgliedstaaten und der Partnerländer von gemeinsamen europäischen Projekten mit einer Laufzeit von höchstens drei Jahren. An diesen europäischen Projekten müssen sich mindestens eine Hochschule aus einem förderungsberechtigten Land, eine Hochschule aus einem Mitgliedstaat und eine Partnereinrichtung (Hochschule, Unternehmen oder Institution) aus einem weiteren Mitgliedstaat beteiligen. Im Rahmen der gemeinsamen europäischen Projekte erhalten folgende Gruppen eine finanzielle Unterstützung:
- Lehr-/Verwaltungspersonal an Hochschulen oder Ausbilder in Unternehmen der Mitgliedstaten, die in den förderungsberechtigten Ländern Lehr-/Ausbildungsaufträge mit einer Dauer bis zu einem Jahr durchführen;
- Lehr-/Verwaltungspersonal an Hochschulen in den förderungsberechtigten Ländern, für Aufenthalte zur Fort- und Weiterbildung in der Gemeinschaft;
- Studierende einschließlich graduierte Doktoranden, und zwar sowohl Studierende aus den förderungsberechtigten Ländern, die einen Studienaufenthalt in der Gemeinschaft absolvieren, als auch Studierende aus der Gemeinschaft, die sich zum Studium in den förderungsberechtigten Ländern aufhalten. Diese Zuschüsse werden in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr gewährt;
- Studierende, die an einem gemeinsamen europäischen Projekt teilnehmen, das speziell auf die Förderung der Mobilität ausgerichtet ist. Dabei haben Studierende Vorrang, deren Heimathochschule den Auslandsaufenthalt der am Projekt teilnehmenden Studierenden akademisch voll anerkennt;
- Dozenten, Ausbilder, Studierende und Graduierte aus den förderungsberechtigten Ländern, die ein Praktikum mit einer Dauer von einem Monat bis zu einem Jahr in Unternehmen der Gemeinschaft absolvieren; dies gilt umgekehrt auch für entsprechende Personen aus den Mitgliedstaaten, die Betriebspraktika in den förderungsberechtigten Ländern absolvieren.
Auch bestimmte Strukturmaßnahmen und/oder ergänzende Maßnahmen (insbesondere technische Unterstützung, Seminare, Studien, Veröffentlichungen und Informationstätigkeiten) erhalten eine finanzielle Unterstützung. Diese Maßnahmen sollen zur Verwirklichung der Programmziele beitragen, insbesondere zum Ausbau und zur Umstrukturierung der Hochschulsysteme in den förderungsberechtigten Ländern. Die Gemeinschaft vergibt außerhalb der gemeinsamen europäischen Projekte und der Strukturmaßnahmen und/oder ergänzenden Maßnahmen auch Einzelzuschüsse an Dozenten, Forscher, Ausbilder, Verwaltungskräfte an Hochschulen, Beamte in leitender Stellung in Ministerien, Bildungsplaner und sonstige Bildungsfachkräfte aus den förderungsberechtigten Ländern oder der Gemeinschaft. Diese Zuschüsse sind für Aufenthalte zur Verbesserung der Qualität sowie zum Ausbau und zur Umstrukturierung der Hochschulbildung in den förderungsberechtigten Ländern bestimmt.
Weitere Informationen
Deutscher Akademischer Austausch Dienst
Geschäftsstelle Bonn-Bad Godesberg
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Tel.: 0228 882-0
Fax: 0228 882-444
E-Mail: wuttig@daad.de
http://eu.daad.de/tempus/programminhalte/main.html
Europaserver
http://www.etf.eu.int/tempus.nsf